Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien sowie eine Checkliste mit Informationen darüber, welche Angaben und Unterlagen Ihr Antrag umfassen muss.

Außerdem haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen die Vorbereitung für eine Antragstellung weiter zu erleichtern.

1. Förderbereiche

2. Vergabegrundsätze

3. Antragsformalitäten

4. Negativliste

Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH unterstützt Projekte in den Bereichen Medizin, Bildung, Soziales und Jugendsport in der Metropolregion Rhein-Neckar und nimmt hierzu Förderanträge gemeinnütziger Organisationen entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien sollen verdeutlichen, welche Themen, Ziele und Projekte die gemeinnützige Dietmar Hopp Stiftung gGmbH konkret und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen fördert.

1. Förderbereiche

Medizin

Prinzipiell sind alle Bereiche der Medizin förderfähig, Schwerpunkte liegen auf der Onkologie und Pädiatrie sowie Projekten, die die Prävention von Krankheiten/Gesundheitsvorsorge fördern. Die Anträge sind dem Klinikvorstand vorzulegen, der sie an die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH weiterleitet.

Gefördert werden wissenschaftliche und forschende Arbeiten; Projekte/Anschaffungen für den Regelbetrieb haben Nachrang.

Bildung

Gefördert werden Projekte, die die ganzheitliche qualifizierte Bildung von jungen Menschen unterstützen, insbesondere Vorhaben mit Modellcharakter.

Mögliche Antragsteller im Bereich Bildung: Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Universitäten und als gemeinnützig anerkannte Bildungsträger/-organisationen.

Schwerpunkte Kinder und Jugendliche:

Förderung von Kindertagesstätten und Schulen für partizipativ angelegte Projekte zur bewegungsfreundlichen Umgestaltung ihrer Außengelände, an denen sich verschiedene Personengruppen von der Ideenfindung bis zur Umsetzung beteiligen.

Förderung von Schulen in Projekten, die das respektvolle Miteinander von Schülerinnen und Schülern sowie ein positives Schulklima im Blick haben (z.B. Anti-Mobbing, Prävention, Empowerment).

Projekte in den Bereichen Informatik, digitale Bildung und Medienkompetenz fördert die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH nicht. Möglichkeit zur Antragstellung besteht beispielsweise bei der eigenständig tätigen Hopp Foundation for Computer Literacy & Informatics.

Soziales

Es werden Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen, Schwerkranken und Senioren gefördert.

Insbesondere werden Projekte gefördert, bei denen das generationenübergreifende Miteinander eine wichtige Rolle spielt.

Jugendsport

Förderung der Sportarten Fußball, Handball, Eishockey und Golf. Schwerpunkt: Förderungen des Jugendsports und der Vereinsarbeit. Sportprojekte im Erwachsenenbereich werden nachrangig berücksichtigt.

Anträge, die sich auf den Profisport, Einzelsportler und den Regelbetrieb (Miete, Personal etc.) beziehen, werden nicht angenommen.

Klimaschutz

Der Förderbereich Klimaschutz wird durch die Aktivitäten der Klimastiftung für Bürger sowie die Klima Arena in Sinsheim abgedeckt.

2. Vergabegrundsätze

Förderempfänger müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des privaten Rechts sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entsprechend gültiger Bescheide (Freistellungsbescheid oder §60a AO-Bescheid) durch das Finanzamt nachweisen können.

Projekte, für die eine Förderung beantragt werden, müssen in der Metropolregion Rhein-Neckar (https://dietmar-hopp-stiftung.de/die-stiftung/metropolregion-rhein-neckar) liegen und sollen noch nicht begonnen worden sein.

Eine Förderung durch die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Ablehnung eines Förderantrags kann auch ohne Angabe von Gründen seitens der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH erfolgen.

Sollten sich Projektinhalte, –ziele, -laufzeiten oder Budgets verändern, sind die Änderungen der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH unverzüglich mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.

Der Förderempfänger verpflichtet sich, der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Darüber hinaus ist die Stiftung auf ihren Wunsch in die Projektplanung/-umsetzung mit einzubeziehen.

Förderungen sind zweckgebunden, zeitlich begrenzt und unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Die Förderung ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts (insbesondere der §§51 ff. AO) zu verwenden.

Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere als die beantragten Zwecke und insbesondere für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Zugeführte Mittel, deren antragsgemäße Verwendung nicht nachgewiesen werden können, sind an die Stiftung zurückzuerstatten.

Sofern der Förderempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die zum Abzug gebrachten Erträge nicht förderfähig.

Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH kann Förderzusagen zurücknehmen, wenn diese hinsichtlich Projektfortschritt, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan erheblich von der eingereichten Planung abweichen.

Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH ist berechtigt, die Förderung oder Teile zurückzuverlangen/ einzubehalten. Dies geschieht u.a. in folgenden Fällen:

Der Förderempfänger hält sich nicht an die Verwendungsauflagen.

Ein entscheidender Fördergrund entfällt oder wesentliche Voraussetzungen ändern sich.

Förderungen werden nicht dem Förderzweck entsprechend verwendet.

Im Falle einer Rückforderung ist der Förderempfänger verpflichtet, die Rückerstattung umgehend zu veranlassen.

Der Förderempfänger ist für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Förderempfänger schadlos zu halten.

3. Antragsformalitäten

Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich und in deutscher Sprache entsprechend der nachfolgenden Checklisten

Checkliste zur Antragsstellung allgemein (Link)

Checkliste zur Antragsstellung im Bereich Medizin (Link)

bei der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH, Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot  oder per online-Formular unter www.dietmar-hopp-stiftung.de eingereicht werden. Die Unterlagen werden intern geprüft und im Anschluss erfolgt unaufgefordert eine Rückmeldung.

Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf das Notwendige gemäß Checkliste zu begrenzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage steigt nicht mit der Menge der eingereichten Unterlagen.

Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Weiterhin behält die Dietmar Hopp Stiftung gGmbH sich vor, außerhalb der aufgelisteten Kriterien Projekte zu fördern, wenn sie den Satzungszwecken entsprechen.

Förderzusagen ergehen immer schriftlich per Post von der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH und sind durch den Förderempfänger schriftlich zu bestätigen.

4. Negativliste

In folgenden Fällen erfolgt keine Förderung:

Projekte außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar (https://dietmar-hopp-stiftung.de/die-stiftung/metropolregion-rhein-neckar)

Institutionelle Förderungen, Dauerförderungen

Belange, die originär Aufgabe der öffentlichen Hand sind

Einzelpersonen (z.B. finanzielle Notlage, Therapie- und Behandlungskosten etc.)

Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte

Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen

Veranstaltungen/Konferenzen und damit zusammenhängende Kosten für Referenten, Reisen, Verpflegung etc.

Stipendien, z. B. für Schule/Studium, Aus-/Weiterbildung, Kostenübernahme für Freiwilligendienste im In- oder Ausland

Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen.

Dietmar Hopp Stiftung gGmbH
Opelstraße 28
68789 St. Leon-Rot
Telefon: 06227 8608550
info@dietmar-hopp-stiftung.de

Kann mein Projekt gefördert werden? – Häufig gestellte Fragen

Die Dietmar Hopp Stiftung erhält jedes Jahr eine Vielzahl an Förderanträgen zu unterschiedlichen Themen. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte müssen wir daher eine Auswahl treffen. Informationen dazu finden Sie in unseren Förderrichtlinien und der Checkliste. Hier haben wir zusätzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt:

 

Kann mein Projekt gefördert werden, obwohl es außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegt?

Nein. In der Satzung der Dietmar Hopp Stiftung ist festgelegt, dass nur Projekte innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar gefördert werden, in der Heimat des Stifters, der er sich besonders verbunden fühlt.

 

Was umfasst die Metropolregion Rhein-Neckar?

Die Metropolregion Rhein-Neckar ist ein Verdichtungsraum und eine Planungsregion rund um das Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Ballungsraum hat rund 2,4 Mio. Einwohner und zählt seit 2005 zu den europäischen Metropolregionen.

Karte

 

Ich befinde mich in einer persönlichen Notlage. Kann die Dietmar Hopp Stiftung mir helfen?

Nein. Die Dietmar Hopp Stiftung fördert gemäß ihrer Förderrichtlinien ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen. Eine Unterstützung von Privatpersonen ist ausgeschlossen. Maßnahmen zur Linderung persönlicher Notsituationen sind ausgeschlossen.

 

Ich benötige eine Förderung für meine Ausbildung, einen Studienaufenthalt im Ausland o.ä. Wird das von der Dietmar Hopp Stiftung gefördert?

Nein. Eine Förderung von Einzelpersonen schließt die Satzung der Stiftung aus. Die Dietmar Hopp Stiftung fördert ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Organisationen. Die Stiftung vergibt auch keine Stipendien.

 

Welche Sportarten werden von der Dietmar Hopp Stiftung unterstützt?

Die Dietmar Hopp Stiftung unterstützt vor allem Projekte, die dem Jugendsport dienen. Sie fördert die Sportarten Fußball, Handball, Eishockey und Golf.

 

Ich oder ein Angehöriger leiden unter einer schweren Erkrankung. Können wir eine Unterstützung erhalten?

Nein. Im Förderbereich Medizin werden satzungsgemäß nur Projekte von als gemeinnützig anerkannten Organisationen und Einrichtungen gefördert.

 

Unsere Kommune hätte gern eine alla hopp!-Anlage. Kann man sich hierfür bewerben?

Nein. Die Aktion alla hopp! war einmalig. Sie ist abgeschlossen und die 19 alla hopp!-Anlagen sind mit Abschluss der Aktion in den Besitz und die Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden übergegangen.

 

Ich schreibe ein Buch oder arbeite an einem Filmprojekt und benötige für die Umsetzung noch finanzielle Unterstützung. Kann ich diese bei der Dietmar Hopp Stiftung beantragen?

Nein. Die Satzung der Dietmar Hopp Stiftung schließt eine Druckkostenbeihilfe oder Förderung sonstiger Entwicklungskosten von Buch-, Film- oder anderen künstlerischen oder medialen Projekten aus.

 

Ist eine Unterstützung von kulturellen Einrichtungen wie z. B. Museen oder Theatern möglich?

Gemäß ihrer Förderrichtlinien fördert die Dietmar Hopp Stiftung Projekte in den Bereichen Medizin, Bildung, Soziales, Jugendsport und Klimaschutz.

 

Gibt es feste Antragsfristen?

Es gibt keine festen Antragsfristen. Allerdings wird nicht zeitlich flexibel über jeden einzelnen Antrag entschieden, so dass eine Zu- oder Absage des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

Gibt es finanzielle Unter- oder Obergrenzen für die Förderung eines Projekts?

Nein. Allerdings muss die Finanzierung des Projekts plausibel, angemessen und nachvollziehbar sein.

 

Ich plane eine Veranstaltung und suche noch Sponsoren. Bin ich bei der Dietmar Hopp Stiftung richtig?

Nein. Die Dietmar Hopp Stiftung betreibt kein Sponsoring und gewährt auch keine sonstige finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Veranstaltungen.

 

Ich benötige Startkapital für die Umsetzung einer Geschäftsidee. Kann ich eine Unterstützung durch die Dietmar Hopp Stiftung beantragen?

Nein. Die Dietmar Hopp Stiftung fördert keine kommerziell ausgerichteten Vorhaben oder Einrichtungen. Die Förderung von Wirtschaftsunternehmen, sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art ist ausgeschlossen.

 

Für mein Projekt benötige ich noch Personal. Übernimmt die Dietmar Hopp Stiftung auch Personalkosten in einem Projekt?

Nein. Gemäß unseren Förderrichtlinien werden keine laufenden Kosten wie Personal, Miete oder Betriebskosten übernommen.

 

Kann ein Projekt dauerhaft gefördert werden?

Die Dauer der Förderung eines Projekts fällt unterschiedlich aus. Die Dietmar Hopp Stiftung legt allerdings Wert darauf, dass vor allem Projekte mit Modellcharakter gefördert werden. Meist leistet die Dietmar Hopp Stiftung hierfür eine Anschubfinanzierung.

 

Schreibt die Stiftung auch Förderprojekte aus, auf die man sich bewerben kann?

Die Dietmar Hopp Stiftung wird auf Antrag tätig. Hin und wieder führt sie darüber hinaus eigene, zeitlich beschränkte, Aktionen durch, bei denen sich zum Beispiel Vereine oder Gemeinden um Teilnahme bewerben konnten.
Die wohl bekannteste war die Aktion alla hopp!, bei der zwischen 2014 und 2017 in 19 städten und Gemeinden in der Metropolregion Rhein-Neckar Begegnungs- und Bewegungsanlagen errichtet und den Kommunen geschenkt wurden. Im Rahmen der Aktion „Sport vereint“ wurden 20 Vereine für ihr besonderes Engagement für die Verständigung zwischen den Generationen ausgezeichnet. 2009/2010 spendete die Stiftung in 52 Wochen unter dem Motto „Mobil zum Spiel“ Kleinbusse an 52 Vereine der Region. 2010/2011 widmete sich „Mädels vor noch ein Tor“ der Unterstützung des Mädchenfußballs in den Vereinen der Region. Die Aktion „Starke Weggefährten“ förderte und würdigte die ehrenamtliche Hospizarbeit in der Metropolregion und stellte Mittel für die Ausbildung ehrenamtlicher Sterbebegleiter zur Verfügung. Im Rahmen der Förderaktion "Greifbares Glück - Menschen mit Demenz spielerisch aktivieren" hat die Stiftung zwischen Ende 2021 und September 2022 insgesamt 100 Tovertafeln an gemeinnützige Einrichtungen, in denen Menschen mit Demenz betreut und begleitet werden, gespendet.

 

Mein Projekt steht kurz vor dem Abschluss, aber das Geld reicht nicht. Unterstützt die Dietmar Hopp Stiftung die Fertigstellung meines Projekts?

Nein. Der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind oder die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten sind in der Satzung der Dietmar Hopp Stiftung nicht vorgesehen. 

Die Stiftung gewährt keine Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken.

Ausgeschlossen sind grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen.